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   KG, 28.09.1999 - (5) 1 Ss 166/99 (31/99)   

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KG, 28.09.1999 - (5) 1 Ss 166/99 (31/99) (https://dejure.org/1999,14011)
KG, Entscheidung vom 28.09.1999 - (5) 1 Ss 166/99 (31/99) (https://dejure.org/1999,14011)
KG, Entscheidung vom 28. September 1999 - (5) 1 Ss 166/99 (31/99) (https://dejure.org/1999,14011)
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Volltextveröffentlichung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Papierfundstellen

  • StV 2000, 189
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (10)

  • BGH, 29.03.1984 - 4 StR 154/84

    Nichtvereidigung eines Zeugen als Verfahrensfehler - Nichtberücksichtigung des

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    hatte gar keine Entscheidung getroffen; eine Anrufung des Gerichts wäre ins Leere gegangen (vgl. BGHSt 10.110, 112: BGHR StPO § 59 S.1 Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71: OLG Düsseldorf VRS 84.228 = wistra 1993, 79).

    Ob er nach der ergänzenden Vernehmung des Zeugen eine Ermessensentscheidung überhaupt getroffen hat und ob er sein Ermessen in derselben Weise ausüben werde wie zuvor, können die Verfahrensbeteiligten nicht wissen (vgl. BGH NStZ 1984, 371, 372).

  • BGH, 24.04.1997 - 1 StR 152/97

    Anforderungen an die Aufhebung eines Urteils wegen Verstosses gegen die

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Das Revisionsgericht kennt den Gang und den Inhalt der Vernehmungen im einzelnen nicht und hat daher i. d. R. keinen Anhaltspunkt, das Beruhen der Entscheidung auf dem mangelhaften Teil der Vernehmung mit der erforderlichen Sicherheit auszuschließen (vgl. BGH a. a. O.; BGH NStZ-RR 1997, 302).

    Sind die gegen das Beruhen des Urteils auf einem Verfahrensfehler sprechenden Umstände Besonderheiten des Verfahrensverlaufs zuzuschreiben, so kann das im Einzelfall das Erfordernis auslösen, daß die Revisionsbegründung diesen Eigenheiten durch deren vollständige Schilderung Rechnung tragen muß, weil sie sonst dem Senat entgegen § 344 Abs. 2 S.2 StPO nicht diejenigen Tatsachen vermittelt, die er zur Beurteilung der Beruhensfrage benötigt (vgl. BGH NStZ-RR 1997, 302: Kuckein in KK-StPO. a. a. O.).

  • BGH, 13.12.1988 - 5 StR 550/88

    Kenntnis aller Verfahrensbeteiligten von dem Grund der Unvereidigung eines Zeugen

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Ein solcher Fall (vgl. Nachweise in BGH NStZ 1989, 128 und BGHR StPO § 59 S.1 Entscheidung, fehlende 2) lag nicht vor.
  • OLG Düsseldorf, 29.09.1992 - 5 Ss 325/92
    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    hatte gar keine Entscheidung getroffen; eine Anrufung des Gerichts wäre ins Leere gegangen (vgl. BGHSt 10.110, 112: BGHR StPO § 59 S.1 Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71: OLG Düsseldorf VRS 84.228 = wistra 1993, 79).
  • BGH, 31.01.1996 - 2 StR 596/95

    Revision - Beruhen - Urteil - Nichtvernehmung eines Zeugen

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Geschieht das nicht oder nicht in ausreichendem Maße, vermittelt die Revisionsbegründung nicht den zur Entscheidung über die Rüge erforderlichen Sachverhalt, was nach § 344 Abs. 2 S. 2 StPO zu ihrer Unzulässigkeit führt (vgl. BGH a. a. O., BGH NStZ 1998.369; BGH NStZ 1996, 400 = NJW 1996.1685 = StV 1997, 170).
  • BGH, 08.04.1987 - 3 StR 7/87

    Verwerfung der Revision

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    der Zeuge habe bei seiner erneuten Vernehmung mit seiner Vereidigung rechnen müssen und würde dann auch keine andere Aussage gemacht haben (vgl. BGHR StPO § 59 S.1, Entscheidung. fehlende 3 = BGH StV 1987, 282).
  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    gestützt werden kann, wenn der Bf. es unterlassen hat, gem. § 238 Abs. 2 StPO eine Entscheidung des Gerichts herbeizuführen (vgl. BGHSt 3, 368.370) gilt hier nicht.
  • BGH, 30.04.1953 - 3 StR 12/53
    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Das LG hatte die erste Vernehmung des Zeugen B. abgeschlossen (vgl. BGHSt 4, 140, 142), ihn sogar entlassen und ihn nach seiner erneuten Vernehmung entgegen § 59 StPO weder vereidigt noch eine Entscheidung über seine Nichtvereidigung getroffen, obgleich kein Vereidigungsverbot bestand.
  • BGH, 26.05.1981 - 1 StR 48/81

    Dieter Zlof

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    Der Revisionsführer braucht zwar den ursächlichen Zusammenhangs zwischen dem Fehler und dem Urteil nicht darzulegen (vgl. BGHSt 30, 131, 135: Kuckein in KK-StPO. § 344 Rdnr. 65 m. w. N.).
  • BGH, 04.11.1980 - 5 StR 508/80

    Fehlende Entscheidung des Gerichts über das Absehen von der Vereidigung einer

    Auszug aus KG, 28.09.1999 - 1 Ss 166/99
    hatte gar keine Entscheidung getroffen; eine Anrufung des Gerichts wäre ins Leere gegangen (vgl. BGHSt 10.110, 112: BGHR StPO § 59 S.1 Entscheidung, fehlende 2; BGH NStZ 1984, 371; BGH NStZ 1981, 71: OLG Düsseldorf VRS 84.228 = wistra 1993, 79).
  • OLG Hamm, 12.11.2003 - 4 Ss OWi 690/03

    Einzelrichter, Zulassung der Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung rechtlichen

    Welche Anforderungen an die Begründung gestellt werden müssen, ist eine Frage des Einzelfalles, deren Beantwortung von der Art des gerügten Verstoßes und den einzelnen Geschehnissen im Verfahrensverlauf abhängt, sofern sie für die Beruhensfrage Bedeutung gewinnen können (Kuckein in KK StPO, 4. Auflage, § 344 Rdnr. 43, 65; KG StV 2000, 189, 190).
  • OLG Hamm, 16.12.2002 - 1 Ss OWi 970/02

    Rechtsbeschwerde, Zulassung, Verletzung des rechtlichen Gehörs, Begründung der

    Welche Anforderungen an die Begründung gestellt werden müssen, ist eine Frage des Einzelfalles, deren Beantwortung von der Art des gerügten Verstoßes und den einzelnen Geschehnissen im Verfahrensverlauf abhängt, sofern sie für die Beruhensfrage Bedeutung gewinnen können (Kuckein in KK, StPO, 4. Auflage, § 344 Rdnr. 43, 65; KG StV 2000, 189, 190).
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